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18.11.2016

Weniger Risiko mit neuen Heilmittelverordnungen für Physiotherapeuten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin, dass mit Einführung der neuen Heilmittelverordnungen zum 1. Januar 2017 auch eine Änderung beim Einsatz von Arzt-Praxissoftware verbunden ist.

So müssen Ärzte, die zum Ausstellen einer Heilmittelverordnung eine Praxissoftware nutzen, ab Januar 2017 eine zertifizierte Software verwenden. Diese Regelung wurde durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingeführt. Durch den Einsatz der Software, die alle Informationen der Heilmittel-Richtlinie sowie des Heilmittelkataloges beinhaltet, sollen Rückfragen der Heilmitteltherapeuten reduziert werden. Die Rückfragen werden vielfach notwendig, da die Heilmitteltherapeuten die Verordnung auf Richtigkeit prüfen müssen, um Absetzungen, sog. Retaxierungen, zu verhindern.

Da wohl die überwiegende Anzahl von Ärzten die Praxissoftware auch beim Ausstellen von Heilmittelverordnungen nutzt, darf erwartet werden, dass damit mehr Sicherheit für die Heilmitteltherapeuten entsteht und das Risiko von Absetzungen sinkt.

Quelle: Praxisnachrichten der KBV vom 17.11.2016; http://www.kbv.de/html/1150_25445.php