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01.03.2019

Diagnoseliste für Patienten mit besonderem Verordnungsbedarf erweitert

Die Diagnoseliste der bundesweit geltenden besonderen Verordnungsbedarfe für Heilmittel wurde erweitert. Die KBV stellt die aktualisierte Liste im PDF-Format zur Verfügung.

Bei bestimmten Erkrankungen benötigen Patienten oftmals mehr Heilmittel, sodass sie einen „besonderen Verordnungsbedarf“ haben. Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren in einer Diagnoseliste, bei welchen Erkrankungen dies der Fall ist. Die Kosten für diese Verordnungen werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen des Vertragsarztes herausgerechnet.

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(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – 28.02.2019)

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