Die KBV begrüßt die Entlastungen für Vertragsärzte im Heilmittelbereich, die im Regierungsentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehen sind. Bei der Entwicklung der Blankoverordnung drängt die KBV aber auf eine stärkere Einbindung der Ärzteschaft.
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(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), vom 10.01.2019